Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Bestellung einer Catering-Dienstleistung der Firma marroni-mobile.ch (nachfolgend marroni-mobile.ch genannt) erklärt sich der Kunde mit diesen AGB ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden. Allfällige AGB des Kunden oder andere Dokumente oder abweichende Vereinbarungen sind nicht gültig.

GELTUNGSBEREICH
Marroni-mobile.ch erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende Catering-Dienstleistungen. Marroni-mobile.ch übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Insbesondere kann marroni-mobile.ch für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Der Kunde/Veranstalter hat sich um eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen. Allfällige Spezialauflagen oder Bewilligungen sind durch den Veranstalter einzuhalten oder zu besorgen.

BESTELLUNG / OFFERTE / AUTRAGSBESTÄTIGUNG
Marroni-mobile.ch richtet Marronicaterings schweizweit in den Grossräumen Zürich, Winterthur, Bern, Biel, Basel, Luzern, Zug, St. Gallen, Aarau/Aargau, Genf/Genève, Lausanne aus. Ebenso in den Regionen Liestal, Delsberg/Delémont, Solothurn, La Chaux-de-Fonds, Neuenburg/Neuchâtel, Yverdon, Montreux, Sion, Brig, Zermatt, Lugano, Locarno, Bellinzona, Altdorf, Schwyz, Glarus, Chur, St.Moritz, Scuol, Davos, Flims, Arosa, Vaduz, Frauenfeld, Schaffhausen, Appenzell, Herisau, Aarau, Olten, Freiburg/Fribourg, Vevey, Thun, Interlaken. Ebenso in den Kantonen Nidwalden, Obwalden, Uri, Graubünden, Jura, Thurgau, Tessin/Ticino, Vaud, Wallis/Valais.
Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet marroni-mobile.ch dem Kunden eine detaillierte Offerte betreffend der für seinen Anlass zu erbringenden Catering-Dienstleistungen. Diese Offerte ist weder für den Kunden, noch für marroni-mobile.ch in irgendeiner Form verbindlich.
Ein Auftrag gilt als bestätigt, sobald die entsprechende Willensäusserung erfolgt ist. Sollte die Auftragsbestätigung nicht vom Kunden gewünscht worden sein, liegt es in seiner Verantwortung dieses Missverständnis zu klären. Eine Auftragsbestätigung ist nur in schriftlicher Form (Brief, E-Mail, unterzeichnete Offerte) gültig und für uns bindend.

MEHRWERTSTEUER
Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben exkl. Mehrwertsteuer.

ÄNDERUNG DER PERSONENZAHL UND LEISTUNGEN
Die vom Kunden bis spätestens drei Arbeitstage vor dem Anlass festgelegte Personenzahl ist für uns in organisatorischer Hinsicht relevant. Spätere Änderungen betreffend Gästezahl oder besprochenen Dienstleistungen können nur bedingt berücksichtigt werden. Marroni-mobile.ch behält sich vor, dem Kunden Aufwendungen zu verrechnen, die sich aus einer solchen späteren Änderung ergeben.

ZAHLUNG
Marroni-mobile.ch behält sich vor, eine Akontozahlung vor der Durchführung des Anlasses zu erheben. Diese beträgt in der Regel 50% des kalkulierten Rechnungsbetrages. Nach der Durchführung erhält der Kunde von marroni-mobile.ch eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Material, Personal, Bewilligungen etc.), und die Mehrwertsteuer aufgeführt sind. Die Rechnung ist innert 30Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen.

ANNULLIERUNG
Bei einer Annullierung einer Bestellung durch den Kunden, gelten folgende Rücktrittsregelungen:
Bis 30 Tage vor Anlass 250 CHF Bearbeitungsgebühr.
Ab 29 bis 8 Tage vor Anlass 70% des offerierten Betrages.
Ab 7 Tage vor Anlass 100% des offerierten Betrages.

INFRASTRUKTUR VON LOKALITÄTEN UND GELÄNDE
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Catering-Dienstleistung zu erfolgen hat, den von uns gestellten Anforderungen entsprechen. Insbesondere hat der Kunde marroni-mobile.ch rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert ist oder das Gebäude über keinen Lift verfügt. Im Weiteren ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen (Strom, fliessendes Wasser) in ausreichender und gebrauchsfähiger Form vorhanden sind und funktionieren. Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Catering-Dienstleistung infolge ungenügender/mangelhafter Infrastruktur oder Lokalitäten als erschwert oder nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Erbringung der Catering-Dienstleistung möglich ist.

TRANSPORT / AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN / PARKMÖGLICHKEITEN
Der Transport wird von marroni-mobile.ch organisiert und ausgeführt. Die Spesen dafür werden separat in der Offerte ausgewiesen. Spezialbewilligungen zum Erreichen des Standortes werden vom Veranstalter eingeholt. Kosten für Bahn, Lifte, Hubgeld für Stapler vor Ort oder Transporte durch Dritte gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Parkmöglichkeit für Fahrzeuge von marroni-mobile.ch muss vorhanden sein. Parkbewilligungen und Parkmöglichkeit werden vom Kunden organisiert. Allfällige Parkgebühren werden dem Kunden verrechnet.

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Für die Leistungen strebt marroni-mobile.ch eine einwandfreie Qualität an. Jegliche Haftung für Schäden, die von marroni-mobile.ch oder ihren Hilfspersonen oder Arbeitnehmern verursacht werden, wird ausgeschlossen, ausser für Fälle von Vorsatz. Das gilt in Bezug auf die vertragliche und ausservertragliche Haftpflicht. Zudem ist die Haftung beschränkt auf die Höhe des Offertenbetrages.
Wir werden unser Möglichstes tun, um Ihren Termin einzuhalten. Im Fall von Unfall, Krankheit, Maschinendefekten oder anderen Fällen höherer Gewalt (Unwetter/Erdbeben etc.), welche die Erbringung unserer Dienstleistung stören oder verunmöglichen, kann marroni-mobile.ch nicht haftbar gemacht werden.
Kann der gewünschte Termin nicht eingehalten werden, werden Sie nach Möglichkeit von uns benachrichtigt. Konventionalstrafen für nicht erbrachte Dienstleistung aus den oben erwähnten Gründen werden nicht anerkannt.
Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer-und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten zu verstehen. Marroni-mobile-ch übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses, und der Kunde kann gestützt darauf auch keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Bregaglia, Graubünden.

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